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Mit dem Hund in Frankfurt: Parks und Regeln

Frankfurt ist für Hundehalter gut aufgestellt – wenn du die Regeln kennst und die richtigen Ecken findest, macht die Stadt mit deinem Vierbeiner richtig Spaß.

Mit dem Hund in Frankfurt: Parks und Regeln – Frankfurt-Stadtleben

Leinenpflicht in Frankfurt: Was gilt wo?

In Frankfurt besteht in den meisten öffentlichen Bereichen eine allgemeine Leinenpflicht. Das bedeutet: In Parks, auf Brücken, an Bushaltestellen, in Fußgängerzonen, in der Gastronomie und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss dein Hund an einer Leine von maximal zwei Metern Länge geführt werden. In Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht grundsätzlich ganzjährig. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Besonders in der Brut- und Setzzeit von März bis Juli wird in Grünanlagen verstärkt kontrolliert.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Leinenpflicht nicht überall gleich streng ist: Es gibt Bereiche, in denen sie nur in bestimmten Zeiten gilt, und Bereiche, in denen Hunde dauerhaft angeleint bleiben müssen. Im Zweifelsfall gilt: Leine anlegen schützt vor Bußgeld und sorgt für ein entspanntes Miteinander mit anderen Parkbesuchern. Wer sich unsicher ist, kann auf der Website der Stadt Frankfurt unter dem Stichwort „Hundeauslauf“ aktuelle Regelungen nachschlagen.

25 Hundeauslaufwiesen in der Stadt

Die gute Nachricht: Frankfurt verfügt über 25 offizielle Hundeauslaufwiesen, auf denen Hunde ohne Leine frei laufen dürfen. Diese sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und in der Regel durch Schilder ausgewiesen. Das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt veröffentlicht eine aktuelle Liste der Standorte auf frankfurt.de. Zu den bekannteren Auslaufwiesen gehören Flächen im Ostpark, im Riederwald und in Teilen des Stadtwalds.

Die offiziellen Auslaufwiesen sind in der Regel eingezäunt oder klar abgegrenzt und bieten Hunden die Möglichkeit, sich sicher und ohne Leine zu bewegen. Viele Hundehalter nutzen diese Flächen auch als Treffpunkt: Hier entstehen oft feste Gruppen, die sich regelmäßig zum gemeinsamen Gassi-Gehen verabreden. Es empfiehlt sich, beim ersten Besuch auf einer neuen Auslaufwiese besonders aufmerksam zu sein, wie sich der eigene Hund mit unbekannten anderen Hunden versteht.

Der Stadtwald – Paradies für Hunde

Der Frankfurter Stadtwald im Süden der Stadt ist eines der größten innerstädtischen Waldgebiete Deutschlands und ein echtes Paradies für Hunde und ihre Halter. Auf vielen Wegen gilt im Wald keine generelle Leinenpflicht, solange der Hund sicher geführt werden kann – er muss jederzeit auf Sicht- und Rufkontakt bleiben. Für ausgedehnte Waldspaziergänge ist der Stadtwald kaum zu übertreffen.

Besonders beliebt sind die Wege rund um den Hengsteysee im Stadtwald sowie die Routen entlang der ausgeschilderten Wanderpfade. Wer im Stadtwald unterwegs ist, sollte bedenken, dass auch Wildtiere wie Rehe und Wildschweine vorkommen – ein gut abrufbarer Hund ist hier nicht nur eine Frage des guten Benehmens, sondern auch des Tierschutzes. In bestimmten Schutzzonen des Stadtwalds ist die Leinenpflicht auch hier ganzjährig vorgeschrieben; entsprechende Hinweisschilder sind an den Zugängen angebracht.

Hundefreundliche Parks im Überblick

  • Ostpark: Beliebter Stadtpark mit einer ausgewiesenen Hundeauslaufwiese und viel Platz am Mainufer.
  • Günthersburgpark in Bornheim: Weitläufig und grün, mit Leinenpflicht im Kernbereich, aber ruhigen Ecken.
  • Grüneburgpark: Schöner Landschaftspark – Leine erforderlich, viele Hundebegegnungen garantiert.
  • Stadtwald: Weitläufige Waldwege, teilweise ohne Leinenpflicht, ideal für lange Runden.
  • Mainufer-Promenade: Ideal für Morgenspaziergänge, Leinenpflicht durchgehend.
  • Riederwald: Ruhiges Waldgebiet im Osten der Stadt mit ausgewiesener Hundeauslaufwiese und wenig Betrieb.

Hunde und ÖPNV in Frankfurt

Im Nahverkehr der VGF und des RMV sind Hunde grundsätzlich erlaubt, müssen aber an der Leine geführt werden. Kleine Hunde, die in einer Transporttasche oder einem Korb Platz finden, werden wie Gepäck behandelt. Für größere Hunde wird in der Regel ein halber Kinderfahrschein fällig. In Straßenbahnen und U-Bahnen gilt Anleinpflicht; in Stoßzeiten ist es ratsam, mit dem Hund auf einen ruhigeren Zug zu warten.

Es empfiehlt sich, den Hund in Bus und Bahn an Fenster- oder Eckplätze zu manövrieren, um anderen Fahrgästen möglichst wenig Raum wegzunehmen. In der Praxis ist die Akzeptanz für Hunde in Frankfurter Verkehrsmitteln hoch – solange das Tier ruhig und gut erzogen ist. Wer unsicher ist, welche Regelungen auf seiner Linie gelten, kann die aktuellen Beförderungsbedingungen auf der Website der VGF oder des RMV nachlesen.

Praktische Tipps für den Alltag

Wer einen Hund in Frankfurt hält, muss ihn beim Steueramt anmelden und Hundesteuer entrichten. Die jährliche Steuer variiert je nach Anzahl der Hunde. Überall in der Stadt findest du Kotbeutelspender und entsprechende Entsorgungsstationen – bitte nutze sie. Das stärkt das gute Miteinander zwischen Hundehaltern und allen anderen Frankfurterinnen und Frankfurtern.

Darüber hinaus solltest du wissen, dass in Frankfurt für bestimmte Hunderassen – sogenannte Listenhunde – verschärfte Regeln gelten. Halter solcher Hunde benötigen einen Hundeführerschein und müssen die Erlaubnis zur Haltung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Welche Rassen als Listenhunde eingestuft sind, regelt das Hessische Hundegesetz. Bei Fragen hilft das Ordnungsamt Frankfurt am Main weiter, das auch telefonisch und per E-Mail erreichbar ist.

Häufige Fragen

Wo dürfen Hunde in Frankfurt ohne Leine laufen?
Auf den 25 offiziellen Hundeauslaufwiesen im Stadtgebiet dürfen Hunde frei laufen. Im Stadtwald ist Leinenfreiheit auf vielen Wegen möglich, solange der Hund unter sicherer Kontrolle bleibt.
Gilt in Frankfurter Parks generell Leinenpflicht?
In den meisten öffentlichen Grünanlagen und Parks besteht Leinenpflicht. Ausnahmen sind ausgewiesene Hundeauslaufwiesen sowie Teile des Stadtwalds. In Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht grundsätzlich ganzjährig.
Darf ich meinen Hund in Frankfurter U-Bahnen und Straßenbahnen mitnehmen?
Ja, Hunde sind im ÖPNV erlaubt. Sie müssen angeleint sein. Kleine Hunde in Transportboxen reisen wie Gepäck; für größere Hunde wird in der Regel ein halber Kinderfahrschein verlangt.